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Weihnachtsgeldanspruch und Berechnung: Das sollten Sie wissen

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Einen rechtlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es nicht, jedoch kann dieser Anspruch aus verschiedenen Quellen resultieren, einschließlich Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen, Arbeitsverträgen, freiwilligen Zusagen des Arbeitgebers, betrieblicher Übung und arbeitsrechtlicher Gleichbehandlung. Wenn der Arbeitgeber drei Jahre in Folge freiwillig Weihnachtsgeld zahlt, entsteht ein Anspruch darauf. Die Verwendung eines doppelten Vorbehalts, wie „freiwillig und jederzeit widerruflich“, ist nach Gerichtsentscheidungen unklar und daher unwirksam.

Das Weihnachtsgeld kann gezielt an bestimmte Arbeitnehmergruppen gezahlt werden, sofern dafür sachliche Gründe vorliegen, wie Betriebszugehörigkeit, Fehlzeiten, Familienstand usw. Die Berechnung des Weihnachtsgeldes erfolgt oft gemäß Tarifverträgen, basierend auf einem Prozentsatz des Monatseinkommens und erfordert oft eine Mindestbetriebszugehörigkeit von sechs Monaten.

Die Auszahlung erfolgt in der Regel zusammen mit dem Novemberlohn, wobei steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen sind. Informieren Sie sich über Ihre spezielle Situation und Ihre Ansprüche, um von diesem Vorteil zu profitieren.

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