Damit jeder Pendler in Zukunft trotz steigender Energiepreise kostengünstig zu seinem Arbeitsplatz kommt, wurde die Entfernungspauschale rückwirkend zum 1. Januar 2022 auf 0,38 € pro Kilometer angehoben. Berücksichtigt werden muss dabei, dass diese erhöhte Summe erst ab Entfernungen von 21 km oder mehr greift.
Diese Regelung gilt vorerst bis 2026 und ist vollkommen unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel. Da sie rückwirkend eingeführt wurde, kann die neue Pendlerpauschale bereits in der Steuer für das Kalenderjahr 2022 berücksichtigt werden. Über diese Mobilitätsprämie werden auch Geringverdiener entlastet, was ein vorherrschendes Ziel der Bundesregierung war. In diesem und im nächsten Jahr werden rund 95 Milliarden € für Entlastungspakete bereitgehalten.
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