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Heizungsaustausch – der Städtetag fordert längere Fristen

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Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes durchgeführt wird. Hierbei sollen vom Jahr 2024 an jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Damit ist es klar, dass Öl- und Gasheizungen nur noch geduldet werden, wenn diese bereits eingebaut sind.

Der Städtetag äußert sich über diesen Beschluss besorgt, denn alte Häuser können nicht ausschließlich mit einer Wärmepumpe betrieben werden, da eine umfassende Modernisierung notwendig ist, um diese Häuser weiterhin ausreichend zu beheizen. Dies bedeutet, dass der alte Wohnbestand neue Fenster, gedämmte Fassaden und Dächer benötigen würde. Dies alles müsste innerhalb kürzester Zeit durchgeführt werden, was nicht realisierbar erscheint. Deshalb fordert der Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy längere Übergangsfristen.

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