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Härtefallhilfen für private Haushalte: Anspruch und Entlastung erklärt

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Die Härtefallhilfen sind eine direkte Unterstützung für Privathaushalte, die im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 nicht leitungsgebundene Energieträger (Heizöl, Holzpellets oder Flüssiggas) bezogen haben. Betroffene können Rechnungen aus diesem Zeitraum bei den zuständigen Behörden der Länder einreichen, um eine finanzielle Entlastung zu erhalten. Die Härtefallhilfen sollen die Mehrkosten abfedern, die aufgrund der Energiekrise über eine Verdopplung des Preisniveaus von 2021 hinausgehen.

Die Entlastung erfolgt nicht auf Basis individueller Beschaffungskosten, sondern im Vergleich zum Referenzpreis des Jahres 2021. Eine Erstattung von 80% der Mehrkosten ist möglich, wobei der Zuschuss je Privathaushalt bis zu 2.000 Euro beträgt. Um eine Erstattung zu erhalten, muss der gezahlte Preis für den Energieträger mindestens doppelt so hoch sein wie der Referenzpreis von 2021. Die Antragstellung und Auszahlung erfolgen über ein digitales Verfahren, das von den jeweiligen Landesbehörden bereitgestellt wird.

Antragsberechtigt sind private Haushalte, die eine Feuerstätte für nicht-leitungsgebundene Energieträger betreiben. Mieter können die Entlastung über ihren Vermieter beantragen, der einen gemeinsamen Antrag für das Wohngebäude stellt. Die genauen Informationen zur Antragstellung werden von den Bundesländern über ihre Bewilligungsstellen und Landesministerien bereitgestellt.

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