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Energiekostenzuschuss von bis zu 300 €

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Im September 2022 wurden an alle Erwerbstätige eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 € ausgezahlt. Dabei wurden Rentner, Studierende und Schüler nicht berücksichtigt. Dieser Missstand wurde nun aufgehoben und so erhaltene Rentnerinnen und Rentner im Dezember 2022 ebenfalls eine Energiepreispauschale von 300 € brutto.

Im Jahr 2023, das genaue Datum steht noch nicht fest, sollen Studierende und Fachschülerinnen und -schüler einmalig mit 200 € unterstützt werden. Damit Studierende und Schüler, diese Pauschale erhalten, müssen Sie am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule oder an einer Berufsfachschule immatrikuliert bzw. angemeldet sein. Eine Besteuerung dieser Energiepreispauschale ist von der Bundesregierung nicht vorgesehen.

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