
Bundesregierung – ermäßigter Steuersatz für Gas, weniger Stromkosten

Die Bundesregierung entlastet seit dem 1.10.2022 alle Bürger der Bundesrepublik Deutschland bei den Energieabgaben. Es ist geplant diese Entlastung bis zum 31.3.2024 aufrechtzuerhalten. Bei dieser Entlastung wird der Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen von 19 % auf 7 % reduziert. Ebenfalls wird diese Reduzierung auch auf Fernwärme vorgenommen.
Besonders gut ist dies für Mieter, da hauptsächlich Mietwohnungen mit Fernwärme versorgt werden. Ebenfalls wurde zum 1.1.2023 die EEG-Umlage vollständig gestrichen. Bisher musste jeder Haushalt diese Umlage bezahlen. Die Kosten beliefen sich bei einem Jahresverbrauch von 3500 kWh auf 227,50 € pro Jahr. Wie lange diese Regelung erhalten bleibt, ist bisher nicht bekannt gegeben worden.
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